SPENDEN
Politische Arbeit kostet Geld, die SPD finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, staatliche Zuschüsse und Spenden.
Diese ermöglichen uns unter anderem, Podiumsdiskussionen für alle interessierten Bürger:innen zu organisieren, Kampagnenarbeit zu leisten und letztlich dich bestmöglich über unsere Tätigkeiten zu informieren. Bereits ein kleiner Beitrag hilft.
Über diese Seite kannst du direkt für den Oberbürgermeisterwahlkampf 2027 spenden. Als Kandidaten hat der Stadtvorstand Dirk Panter nominiert.
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ALTERNATIV PER ÜBERWEISUNG
Du möchtest an die SPD Leipzig spenden?
Dankeschön. Bitte nutze dafür die folgende Bankverbindung:
- Kontoinhaber
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands,
Stadtverband Leipzig - Bank
- Commerzbank (vormals Dresdner Bank)
- IBAN
- DE46 8608 0000 0104 0480 01
- BIC
- DRESDEFF860
- Verwendungszweck
- Spende [Vorname + Name + ggf. Anschrift]
Eine Spendenquittung erhalten Genoss:innen automatisch, sofern die Spende zuordenbar ist. Für den Fall, dass du noch kein SPD-Mitglied bist, gib bitte zusätzlich deine Adresse im Verwendungszweck an, damit dich die Spendenquittung erreichen kann.
Bei Spenden bis zu 300 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.
GUT ZU WISSEN
Wichtige Hinweise zum Thema Spenden
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) ermäßigt sich die Einkommensteuer bei Zuwendungen an politische Parteien um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch um 1.650 €.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 3.300 €.
Soweit für Zuwendungen keine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt wird, können Zuwendungen an politische Parteien nach § 10b Abs. 2 EStG bis zu 3.300 € jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt dieser Höchstbetrag 6.600 €.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 300 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.
Bei Spenden ab 300,01 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausgestellt.
Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen sowie die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege per Telefon, Brief oder E-Mail über die Spende.